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Steuerrecht

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Als Fachanwalt für Steuerrecht berate ich meine Mandanten auch im materiellen Steuerrecht bzw. vertrete sie in Steuerverfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Meistens begleite ich das Besteuerungsverfahren flankierend zur Verteidigung meiner Mandantschaft in einem laufenden Steuerstrafverfahren. Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt hier in der Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die geänderten Steuerbescheide mit dem Einspruch und ggf. der Klage angefochten werden. Das Strafgericht wird in der Regel immer auf das Ergebnis des Besteuerungsverfahrens zurückgreifen. Alternativ kann auch eine sog. Gesamtlösung unter Beteiligung der Strafverfolgungsbehörden in Betracht kommen, wenn im Betriebsprüfungsverfahren eine tatsächliche Verständigung sinnvoll ist.

Zu meiner Tätigkeit im materiellen Steuerrecht gehören insbesondere die folgenden Schwerpunkte:

Betriebsprüfung

  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Schriftwechsel und Stellungnahmen zu steuerlichen Rechtsfragen
  • Schlussbesprechungen
  • Tatsächliche Verständigung

Steuerstreit

  • Einsprüche gegen Steuer- und Haftungsbescheide und Arrestanordnungen
  • Klage und Untätigkeitsklage zum Finanzgericht
  • Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
  • Stundung
  • Vollstreckungsabwehr

Internationales Steuerrecht

  • Wegzugsbesteuerung (Außensteuerrecht)
  • Doppelbesteuerung (DBA)
  • Wohnsitzverlagerungen

Korrekturerklärungen nach § 153 AO

  • Berichtigung von unrichtigen Erklärungen
  • Nacherklärung von Einkünften (an der Schnittstelle zur Selbstanzeige)

Rechtsgebiete

Kompetenzen