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Steuerstrafrecht

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Steuerstrafverfahren können existenzbedrohend sein, da neben den drohenden strafrechtlichen Sanktionen meist auch hohe Steuernachforderungen des Fiskus im Raum stehen.

Als Fachanwalt für Steuerrecht kann ich meine Mandanten in Steuerstrafverfahren optimal verteidigen. Hier ist es wichtig neben den allgemeinen strafrechtlichen Verteidigungsargumenten auch die Einwendungen im Bereich des materiellen Steuerrechts vorzubringen. Eine wichtige Komponente meiner Verteidigung stellt daher auch die Begleitung des parallel laufenden Besteuerungsverfahrens dar.

Ich vertrete meine Mandanten in Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung (Steufa) und Staatsanwaltschaft sowie der Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra) des Finanzamts und des Hauptzollamts. Ich versuche stets eine außergerichtliche Verfahrenseinstellung oder auch eine außergerichtliche Einigung für meine Mandanten zu erreichen. Wenn es jedoch sein muss, fechte ich die Angelegenheit vor den Strafgerichten in der Hauptverhandlung für sie aus.

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